Alle Entgelte sind 11 mal pro Jahr zum Ersten des jeweiligen Monats von September bis Juli fällig. Der August ist ratenfrei!
Schüler aus Schongau und Peiting erhalten von der Stadt Schongau bzw Marktgemeinde Peiting eine Förderung. Für diese Schüler gilt die unten gesonderte Entgeltordnung.
Alle Entgelte sind 11 mal pro Jahr zum Ersten des jeweiligen Monats von September bis Juli fällig. Der August ist ratenfrei!
Weitere Hinweise und Ergänzungen:
Familienermäßigungen: Wir bieten 8 % Familienermäßigung (aus Mitteln des Fördervereins „Freunde der Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“). Für Schüler mit Wohnsitz in Schongau und Peiting bieten wir 20% Familienermäßigung (gefördert durch die Stadt Schongau und die Gemeinde Peiting). Dies gilt für jedes angemeldete Familienmitglied. Bei Erwachsenen muss der Ermäßigungspartner ein eigenes Kind sein. Die Ermäßigung ist pro Schüler auf zwei Fächer begrenzt. Ensembleunterricht (z.B. Kinderchor, Bläserklasse usw.) löst keine Ermäßigung aus.
Sozialermäßigung: Härtefälle können auf Antrag aus Mitteln der „Freunde der Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“ gemildert werden.
Mehrfächerermäßigung: Bei Belegung von mehr als einem Unterrichtsfach pro Schüler bieten wir 5 % Mehrfächerermäßigung pro Fach. Die Ermäßigung ist auf zwei Fächer begrenzt. Ensembleunterricht (z.B. Kinderchor, Bläserklasse usw.) löst keine Ermäßigung aus.
Mangelinstrumente: Tuba, Fagott und Kontrabass können zusätzlich mit 20% gefördert werden. Dies gilt für Kinder und jugendliche Schüler.
Erwachsene / Schwerbehinderte: Für Erwachsene wird ab dem 20. Geburtstag ein Zuschlag von 25% erhoben. Schüler an allgemein bildenden Schulen, Studierende, im FSJ bzw. Bundesfreiwilligendienst Tätige und Azubis entrichten gegen Vorlage eines Nachweises keinen Zuschlag. Der Nachweis muss spätestens zum nächsten 1. des Monats nach dem 20. Geburtstag erbracht werden bzw. bei der Anmeldung und gilt nur für den angegebenen Zeitraum. Bei verspäteter Abgabe wird eine Rückerstattung nicht gewährt. Schwerbehinderte mit einem GdB von 50% und höher sind nach Vorlage eines Ausweises ebenfalls vom Zuschlag befreit.
Mietinstrumente: Die Musikschule vermietet im Rahmen ihrer Bestände Instrumente. Hierfür wird ein monatliches Mietentgelt (11 Raten) erhoben. Die maximale Mietzeit beträgt ein Jahr. Verlängerungen der Mietzeit sind nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich. Alle schuleigenen Musikinstrumente sind gegen Beschädigung und Verlust versichert (keine Eigenbeteiligung). Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Im Schadensfall gelten die Bedingungen der Musikinstrumentenversicherung.
Unterrichtseinteilung: Über die endgültige Unterrichtseinteilung entscheidet die Schulleitung.
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zu unserer Entgeltordnung:
Die Entgeltschuld entsteht mit Beginn des Unterrichts. Die Jahresentgelte für ein Schuljahr werden in 11 monatlichen Raten erhoben. Entsprechendes gilt für die Entgelte für ein Teilschuljahr (z.B. bei Aufnahme im laufenden Schuljahr). Entgeltschuldner ist, wer laut Unterrichtsvertrag Anspruch auf Unterricht hat. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.
Von Schülern verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsentgelte. Nur bei Erkrankung eines Schülers wird ab der vierten Abwesenheitswoche in Folge das entsprechende Unterrichtsentgelt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes rückerstattet.
Unterrichtsstunden die durch Krankheit der Lehrkraft ersatzlos ausfallen sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden entgeltpflichtig. Die Entgelte für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.
Beendet ein Schüler ohne Genehmigung der Schulleitung vor Ablauf des Schuljahres den Unterricht, kann das ganze Jahresentgelt eingefordert werden. Entgeltumstellungen wegen unausweichlicher Veränderungen während des Schuljahres (z.B. Verkleinerung der Unterrichtsgruppe) müssen von den Entgeltschuldnern getragen werden. Die Entgeltschuld wird zu dem in der Rechnung genannten Terminen fällig.
In der Regel werden die Entgelte in 11 Raten jeweils zum 1.d.M. per Lastschrift abgebucht. Lediglich zum Schuljahresbeginn ergeben sich Verzögerungen bis zur Fertigstellung der Stundeneinteilung, so dass die ersten beiden Beträge für September und Oktober gemeinsam frühestens zum 1. Oktober des Schuljahres eingezogen werden. Die Jahresentgeltrechnung wird bis spätestens Mitte Oktober über die jeweilige Lehrkraft verteilt.
Für Schüler der Früherziehung und der musikalischen Grundausbildung berechnen wir pro Jahr und pro Schüler 4,00 € für Arbeitsmaterial. Dieser Betrag wird mit der Dezember-Abbuchung eingezogen.
Informationen zu Aufnahme, Weiteranmeldung, Austritt, Schulbetrieb und Probezeit entnehmen sie der Schulordnung ab § 7.