Entgeltordung Percussion-, Streicher-, und Bläserklassen

Alle Entgelte sind im ersten Jahr 10 mal pro Jahr zum Ersten des jeweiligen Monats von Oktober bis Juli fällig. Der August ist ratenfrei! Im zweiten Jahr zahlbar in 11 Raten von September bis Juli (Streicher- und Bläserklassen). Sollte sich während des Kurses der Bläser- und Streicherklasse die Gruppenstärke um mehr als 10% reduzieren, ist eine Entgelterhöhung um max. 10% des monatlichen Betrages notwendig. Wenn sich während des Kurses der Percussionklasse die Gruppenstärke reduziert, ändert sich das Entgelt gemäß unten stehender Tabelle.

Familien- und Mehrfächerermäßigung werden bei der Percussion-, Streicher- und Bläserklasse nicht gewährt.

Das Notenmaterial in Höhe von 20,00 € ist einmalig pro Schuljahr zu bezahlen. Die Abbuchung erfolgt mit der Oktoberrate.

(gültig für Schuljahr 2026/2027)

FachUnterrichtszeit je WocheJahresentgeltMonatsrate
1. Jahr (10 Raten)
2. Jahr (11 Raten)
Streicher- und Bläserklasse
Streicherklasse45 min im Orchester plus
60/45/30 min. im Vertiefungsunterricht je nach Gruppenstärke
530,00 € (1. Jahr)
583,00 € (2. Jahr)
53,00 €
Bläserklasse45 min im Orchester
plus
60/45/30 min. im Vertiefungsunterricht je nach Gruppenstärke
530,00 € (1. Jahr)
583,00 € (2. Jahr)
53,00 €
Percussionklasse
Gruppe bis 5 Schüler45 min380,00 €38,00 €
Gruppe 6 – 8 Schüler45 min330,00 €33,00 €
Gruppe 9 – 11 Schüler45 min250,00 €25,00 €
Aufnahmegebühr
Einmalige Bearbeitungsgebühr16,00 €
alternativ: Mitgliedschaft im Förderverein „Freunde der Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“jährlicher Mindestbeitrag 14,00 €

Wichtige Hinweise und Ergänzungen:

Sozialermäßigung:

Eine Ermäßigung nach bestimmten Kriterien ist möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Musikschule Pfaffenwinkel auf. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Schwerbehinderte:

Bei Kindern mit einem GdB von 50% wird eine Ermäßigung von 25% nach Vorlage eines Ausweises berücksichtigt.

Mietinstrumente

Bedingungen für Mietinstrumente der Musikschule Pfaffenwinkel:
Die Instrumente werden mietfrei zur Verfügung gestellt. Es gelten die im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen und Regelungen im Schadensfall.

Bedingungen für Mietinstrumente unserer Kooperationspartner:
Hier gelten die jeweiligen Vereinbarungen mit dem Kooperationspartner.

Instrumentenwahl und -einteilung:
Im Rahmen der Anmeldung wählen die Kinder ihr Wunschinstrument. Da nicht alle Instrumente in beliebiger Anzahl vorhanden sind und ein Orchester nur dann Sinn macht, wenn alle Instrumentengruppen ausreichend vertreten werden, wird die Auswahl des Wunschinstruments in Wunsch 1 und Wunsch 2 aufgegliedert, so dass jedes Kind sich für wenigstens zwei Instrumente entscheidet. Die Vergabe der Instrumente wird dann durch die Fachlehrer nach bestmöglicher Eignung (Körpergröße, Finger, Zahnstellung etc.) nach Eingang aller Anmeldungen zugewiesen.

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zu unserer Entgeltordnung:                                                          

Die Entgeltschuld entsteht mit Beginn des Unterrichts. Die Jahresentgelte für ein Schuljahr werden in 10, bzw. 11 (im zweiten Jahr) monatlichen Raten erhoben. Entgeltschuldner ist, wer laut Unterrichtsvertrag Anspruch auf Unterricht hat. Die Haftung obligt bei den Erziehungsberechtigten.

Von Schülern verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsentgelte. Nur bei Erkrankung eines Schülers wird ab der vierten Abwesenheitswoche in Folge das entsprechende Unterrichtsentgelt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes rückerstattet.

Unterrichtsstunden die durch Krankheit der Lehrkraft ersatzlos ausfallen sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden entgeltpflichtig. Die Entgelte für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.

In der Regel werden die Entgelte in 10/11 Raten jeweils zum 1.d.M. per Lastschrift abgebucht. Lediglich zum Schuljahresbeginn ergeben sich Verzögerungen bis zur Fertigstellung der Stundeneinteilung, so dass die ersten beiden Beträge für September und Oktober gemeinsam frühestens zum 1. Oktober des Schuljahres eingezogen werden. Die Jahresentgeltrechnung erhalten Sie bis spätestens Mitte Oktober per E-Mail.